Jugendleitung
Kinder- und Jugendschutzkonzept
Fußballabteilung TSV Mainaschaff 1896 e. V.
Präambel
Der TSV Mainaschaff übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen, die am Vereinsleben teilnehmen. Neben der sportlichen Ausbildung stehen Persönlichkeitsentwicklung, Gemeinschaft, Respekt und die Vermittlung von Werten im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Kinder- und Jugendschutz ist fester Bestandteil unseres Vereinslebens. Wir schaffen bewusst eine Kultur des Hinsehens, des Respekts und der Verantwortung. Ziel ist es, ein Umfeld zu gestalten, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen, ihre Persönlichkeit frei entfalten und sportliche Erfahrungen ohne Angst, Gewalt, Diskriminierung oder Grenzverletzungen machen können.
Alle Verantwortlichen, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Funktionsträger, Eltern sowie Spielerinnen und Spieler tragen gemeinsam Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
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1. Ziele des Kinder- und Jugendschutzes
Mit diesem Konzept verfolgt die Fußballabteilung des TSV Mainaschaff folgende Ziele:
* Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt
* Förderung eines respektvollen und wertschätzenden Umgangs
* Sensibilisierung aller Beteiligten für Grenzverletzungen und Risiken
* Schaffung klarer Regeln und Zuständigkeiten
* Sicherstellung transparenter Beschwerde- und Meldewege
* Stärkung der Mitbestimmung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
* Förderung einer offenen und vertrauensvollen Vereinskultur
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2. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
* alle Trainerinnen und Trainer
* alle Betreuerinnen und Betreuer
* Jugendleitung und Vorstand
* ehrenamtlich Tätige
* Spielerinnen und Spieler
* Eltern und Erziehungsberechtigte
* externe Personen, die regelmäßig im Vereinsumfeld tätig sind
Es umfasst sämtliche Bereiche des Vereinslebens:
* Training und Spielbetrieb
* Turniere und Veranstaltungen
* Trainingslager und Übernachtungen
* Fahrten und Ausflüge
* Vereinsräume, Kabinen und Duschen
* digitale Kommunikation und soziale Medien
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3. Zuständigkeiten
Kinderschutzbeauftragter der Fußballabteilung
Marco Doller
Der Kinderschutzbeauftragte ist zentrale Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und Ehrenamtliche.
Zu seinen Aufgaben gehören:
* Beratung und Unterstützung bei Fragen zum Kinderschutz
* Entgegennahme und Einschätzung von Hinweisen und Beschwerden
* Koordination weiterer Maßnahmen
* Einbindung externer Fachstellen
* Unterstützung des Vorstands
* Organisation von Präventionsmaßnahmen
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieses Konzepts.
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4. Grundhaltung und Verhaltenskodex
Alle Verantwortlichen verpflichten sich zu folgenden Grundsätzen:
* Wir achten die Würde und die Rechte jedes Kindes.
* Wir respektieren persönliche Grenzen und die Intimsphäre.
* Wir handeln wertschätzend, respektvoll und diskriminierungsfrei.
* Wir dulden keine Form von Gewalt, Ausgrenzung oder Mobbing.
* Wir fördern Fairness, Teamgeist und gegenseitige Rücksichtnahme.
* Wir gehen verantwortungsvoll mit unserer Vorbildfunktion um.
* Wir greifen bei Grenzverletzungen und unangemessenem Verhalten ein.
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5. Regeln zu Nähe und Distanz
Vertrauen und persönliche Nähe sind wichtige Bestandteile der Kinder- und Jugendarbeit. Gleichzeitig sind klare Grenzen erforderlich.
Deshalb gilt:
* Körperkontakt erfolgt nur im sportlich notwendigen Rahmen.
* Kinder und Jugendliche bestimmen ihre persönlichen Grenzen mit.
* Ein Nein wird jederzeit akzeptiert.
* Körperliche Hilfestellungen werden erklärt und angekündigt.
* Es gibt keine erzwungenen Umarmungen oder andere Formen körperlicher Nähe.
* Einzelgespräche finden möglichst in einsehbaren Bereichen statt.
* Das Sechs-Augen-Prinzip wird nach Möglichkeit eingehalten.
Das Sechs-Augen-Prinzip bedeutet, dass bei sensiblen Situationen möglichst zwei verantwortliche Erwachsene oder eine weitere Person anwesend beziehungsweise informiert sind.
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6. Umgang und Kommunikation
Im Vereinsalltag gelten folgende Regeln:
* respektvoller und wertschätzender Umgang
* keine beleidigenden, diskriminierenden oder abwertenden Aussagen
* keine sexistischen, rassistischen oder menschenfeindlichen Äußerungen
* Lob bezieht sich auf Verhalten, Einsatz und Leistung – nicht auf Aussehen oder körperliche Merkmale
* Konflikte werden sachlich und fair gelöst
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7. Digitale Kommunikation und soziale Medien
Digitale Kommunikation erfolgt transparent und nachvollziehbar.
Es gelten folgende Grundsätze:
* Kommunikation erfolgt möglichst über Gruppen oder unter Einbeziehung der Eltern.
* Private Einzelchats mit Kindern und Jugendlichen sollen vermieden werden.
* Nachrichten beschränken sich auf organisatorische und sportliche Inhalte.
* Bilder und Videos werden nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben genutzt.
* Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
* Grenzverletzende, beleidigende oder diskriminierende Inhalte werden nicht geduldet.
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8. Kabinen und Duschen
Kabinen und Duschen gehören zum besonders sensiblen Bereich des Vereinslebens.
Deshalb gilt:
* Trainer und Betreuer betreten Kabinen nur nach vorheriger Ankündigung.
* Ein Aufenthalt erfolgt nur, wenn er notwendig ist.
* Die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen wird jederzeit respektiert.
* Foto- und Videoaufnahmen in Umkleiden und Duschen sind untersagt.
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9. Fahrten, Auswärtsspiele und Übernachtungen
Bei Fahrten und Veranstaltungen gelten besondere Schutzmaßnahmen:
* Fahrten werden transparent organisiert.
* Eltern werden rechtzeitig informiert.
* Einzeltransporte werden möglichst vermieden.
* Übernachtungen erfolgen unter klaren Regeln und Aufsicht.
* Schlaf- und Sanitärbereiche werden respektiert.
* Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten sind nicht zulässig.
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10. Private Kontakte und Geschenke
Zum Schutz aller Beteiligten gilt:
* keine privaten Treffen ohne Wissen der Eltern
* keine Einladungen einzelner Kinder nach Hause
* keine Bevorzugung einzelner Spielerinnen oder Spieler
* keine individuellen Geschenke von besonderem Wert
* private Kontakte außerhalb des Vereins erfolgen transparent
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11. Risikoanalyse
Besonders sensible Situationen im Vereinsalltag sind:
* Umkleiden und Duschen
* Fahrten zu Spielen und Turnieren
* Einzelkontakte
* digitale Kommunikation
* Trainingslager und Übernachtungen
* Abhängigkeitsverhältnisse
* Foto- und Videoaufnahmen
* Konflikt- und Krisensituationen
Risiken werden regelmäßig überprüft und durch geeignete Maßnahmen minimiert.
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12. Prävention und Personalauswahl
Zur Sicherstellung des Kinderschutzes gelten folgende Maßnahmen:
Erweitertes Führungszeugnis
Für Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich.
Es gilt:
* Vorlage vor Aufnahme der Tätigkeit
* regelmäßige Aktualisierung
* vertrauliche Einsichtnahme
* Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
Weitere Präventionsmaßnahmen
* Unterzeichnung des Verhaltenskodex
* Einführung in das Schutzkonzept
* regelmäßige Sensibilisierung
* Fortbildungen zum Kinder- und Jugendschutz
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13. Beschwerde- und Meldewege
Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende können sich jederzeit an folgende Stellen wenden:
* Trainerinnen und Trainer
* Kinderschutzbeauftragten
* Jugendleitung
* Vorstand
Grundsätze:
* Jede Meldung wird ernst genommen.
* Hinweise werden vertraulich behandelt.
* Meldende Personen dürfen keine Nachteile erfahren.
* Die Sicherheit und das Wohl des Kindes stehen immer an erster Stelle.
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14. Vorgehen bei Verdachtsfällen
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt:
1. Ruhe bewahren.
2. Zuhören und ernst nehmen.
3. Keine vorschnellen Bewertungen vornehmen.
4. Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
5. Beobachtungen und Aussagen sachlich dokumentieren.
6. Kinderschutzbeauftragten informieren.
7. Externe Fachstellen einbeziehen.
8. Schutzmaßnahmen für das betroffene Kind sicherstellen.
In allen Fällen gilt: Der Schutz des Kindes hat oberste Priorität.
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15. Zusammenarbeit mit Eltern
Eltern sind wichtige Partner der Vereinsarbeit.
Der Verein setzt auf:
* transparente Informationen
* offene Kommunikation
* feste Ansprechpartner
* gegenseitigen Respekt
* gemeinsame Verantwortung für das Wohl der Kinder
Auch Eltern und Zuschauer tragen zu einer positiven und sicheren Vereinskultur bei und achten auf einen respektvollen Umgang.
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16. Fortbildung und Weiterentwicklung
Kinder- und Jugendschutz ist ein fortlaufender Prozess.
Das Konzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Neue Erkenntnisse, Erfahrungen und gesetzliche Anforderungen werden berücksichtigt.
Trainerinnen, Trainer und Verantwortliche werden regelmäßig informiert und sensibilisiert.
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17. Verbindlichkeit
Dieses Konzept ist verbindlicher Bestandteil der Vereinsarbeit.
Alle Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Ehrenamtlichen verpflichten sich:
* zur Einhaltung dieses Konzepts
* zur Unterzeichnung des Verhaltenskodex
* zur aktiven Mitwirkung am Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz ist eine gemeinsame Aufgabe und wird beim TSV Mainaschaff aktiv gelebt.

